Hinweise: Kleinunternehmer i. S. v. § 19 Abs. 1 UStG haben ein Wahlrecht, ob sie Umsatzsteuer abführen wollen. Entscheiden sie sich gegen die
Abführung, benötigen sie grundsätzlich keine
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Verfügen sie über keine
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, müssen sie auch im Impressum keine
solche angeben. Hinzu kommt, dass Kleinunternehmer häufig nicht ins
Handelsregister eingetragen sind, so dass auch insoweit keine Angaben
erforderlich sind. Besteht allerdings eine Registereintragung oder wurde
eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt, sind die
entsprechenden Angaben zu machen. Das Muster geht davon aus, dass keine
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt und dass der Betreiber der
Internetseite nicht ins Handelsregister eingetragen ist. Für das Muster
wurde ferner von einem journalistisch-redaktionell gestalteten Angebot
ausgegangen, so dass die Anbieterkennzeichnung nach § 18 Abs. 2 MStV
gesondert aufgenommen wurde.
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